Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlt die Krankenkasse die verordnete Therapie. Sie zahlen lediglich die von den Kassen vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten für die Behandlung, sowie zehn Euro je Verordnung.
Privat Patienten
Auf Basis unseres Behandlungsvertrages, erhalten Sie eine Rechnung von uns, welche Sie bei uns begleichen und bei ihrer Kasse einreichen können.
Selbstzahler
Sie möchten die Zeit bis zur nächsten Verordnung überbrücken oder neben der Basisversorgung der Kassen ihre Therapie sinnvoll ausweiten? Kein Problem, sprechen Sie uns gerne an und lassen sich die Möglichkeiten erklären.
Beihilfe
Wir bitten Sie, vor Behandlungsbeginn bei ihrer Zusatzversicherung zu prüfen, ob und wie Sie sich für die Kosten der Physiotherapie versichert haben.
Berufsgenossenschaften
Nach einem Betriebsunfall werden die Kosten für Ihre Versorgung und Genesung von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Bei einer Verordnung fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Gerne können Sie Ihre Rezeptgebühren und Rechnungen direkt vor Ort in Bar oder per EC-Karte begleichen.